Aktuelle Fassung vom 01.10.2019
Vertragsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen gegenüber den Vertragspartnern, außer wenn ausdrücklich andere Vertragsgrundlagen schriftlich vereinbart
wurden.
Grundsätzlich werden alle Angebote unter Zugrundelegung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt. Der Vertragsabschluß kommt somit immer auf Grundlage unserer allgemeinen
Geschäftsbedingungen zustande. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigungen wirksam.
Zusätzliche Arbeiten, die nicht im Leistungsumfang des Angebotes enthalten sind, werden auf Tagelohnbasis abgerechnet. Als Verrechnungssatz dient der zum Zeitpunkt des Angebotes gültige
Stundenlohn-Verrechnungssatz, zuzüglich Materialanteil. Diese Arbeiten werden zum Nachweis ausgeführt. Von uns ausgefüllte Tagelohnzettel dienen als Nachweis für die ausgeführten Arbeiten als
Grundlage der Abrechnung. Von uns erstellte Angebote, Gestaltungsentwürfe, Mustermaterial und dergleichen bleibt unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe an Mitbewerber oder sonstige zweckfremde
Verwendungen sind von uns nicht autorisiert. Für den Fall der Zuwiderhandlung erkennt unser Vertragspartner, unter Verzicht auf die Geltendmachung des Fortsetzungszusammenhangs, die Verpflichtung
zur Schadensersatzzahlung in Höhe von 5 % der Auftragssumme an.
Ausführungstermine und Fristen
Wir tragen dafür Sorge, dass die von uns genannten Termine eingehalten werden. Andererseits sorgt unser Vertragspartner dafür, dass wir zu den vereinbarten Terminen Zugang zu den entsprechenden
zu bearbeitenden Flächen haben werden. Sollten sich Verzögerungen des Arbeitsbeginns oder aber des Fertigstellungstermins ergeben, die außerhalb unseres Willens liegen, so ist der Terminablauf
für die Dauer der Verzögerung gehemmt. Wir geraten dadurch nicht in Verzug. Wir verpflichten uns gegenüber unseren Kunden über Eintritt oder Wegfall einer Behinderung unverzüglich zu
unterrichten. Sollte nach Vertragsabschluß bei unserem Kunden eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eintreten, oder aber Umstände eintreten, die eine Gefährdung
unserer Werklohnansprüche zu befürchten läßt, sind wir berechtigt sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen, bzw. bisher ausgeführten Leistungen als Vorkasse zu verlangen. In diesem Falle greift
unsere Berechtigung zur Befriedigung unserer Ansprüche mit unserem Zurückbehaltungsrecht.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen haben in der in Deutschland gültigen Währung und des zur Zeit gültigen Mehrwertsteuersatzes zu erfolgen.
Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar. Ein Verzug tritt auch dann ein, wenn keine Mahnung geschrieben worden ist, nach Ablauf von 14 Tagen gerechnet vom Rechnungsdatum, bzw. Zugang
vorbehalten. Die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist durch das Wertstellungsdatum auf unserem Konto oder aber eines Bargeldeingangs belegt.
Das erste Mahnschreiben ist kostenlos. Für das zweite und dritte Mahnschreiben berechnen wir eine Kostenpauschale von EUR 7,-- . Nach Ablauf von 35 Tagen sind wir berechtigt Verzugszinsen zu
verlangen. Die Höhe der Verzugszinsen sind rechtmäßig nach dem von uns gezahlten Kontokorrentzins. Wechsel und Schecks werden, wenn überhaupt, nur erfüllungshalber angenommen. Alle, mit der
Annahme dieser Zahlungsmittel, entstehenden Kosten und Aufwendungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sämtliche Zahlungen werden gemäß § 367i BGB verrechnet.
Wir sind berechtigt, entsprechend der gesetzlichen Regelung § 632a des BGB, Abschlagszahlungen und A`-Konto-Rechnungen auf Teilleistungen oder Materiallieferungen, nach Beginn der auszuführenden
Arbeiten, zu verlangen.
Zusatzleistungen von Fremdfirmen (Putzer, Schreiner, Gerüstbauer u.s.w), die über unsere Kostenstelle abgerechnet werden, sind sofort nach Arbeitsaufnahme, zu entrichten.
Kündigung
Wir sind berechtigt, den mit Ihnen geschlossenen Vertrag zu kündigen wenn Zahlungen ganz oder teilweise länger als 4 Wochen im Rückstand sind. Ebenso wenn dem Vertragspartner obliegenden
Handlungen die uns an einer fach- und sachgerechten Fertigstellung unserer Arbeiten behindern, vornimmt. Im Falle einer Kündigung ganz gleich wer sie ausgesprochen hat, sind wir berechtigt die
volle Vergütung unserer laufenden Forderungen zu verlangen.
Gelieferte Ware, auch wenn schon verarbeitet, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
Abnahme
Die Fertigstellung unserer Leistungen wird schriftlich oder mündlich mitgeteilt. Sofern keine förmliche Abnahme verlangt wird, ist unsere Leistung abgenommen mit einem Ablauf von 12
Werktagen nach dieser Mitteilung.
Abgenommen ist unsere Leistung auch dann, wenn die Räumlichkeiten, Wohnung und dergleichen nach 6 Werktagen in Gebrauch genommen wurden. Maßgeblich für den Fristablauf ist das Datum unseres
Mitteilungsschreibens oder unserer mündlichen Mitteilung. Wir sind berechtigt die Abnahme schriftlich zu verlangen. Dies kann auch für Teilleistungen gelten.
Mängelhaftung
Wir übernehmen die Gewähr dafür, dass die von uns ausgeführten Arbeiten ordnungsgemäß und fachgerecht ausgeführt wurden.
Sollten doch begründete Mängel bestehen, sind wir berechtigt Nacherfüllung zu leisten. Entweder durch Beseitigung des Mangels oder aber durch Neuausführung unserer Arbeiten.
Hierfür ist ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Ist die Mangelbeseitigung nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, sind wir berechtigt dies abzulehnen und stattdessen den
Werklohn angemessen zu mindern. Offenkundige Mängel sind innerhalb von 12 Tagen nach Abnahme oder Abnahmemitteilung geltend zu machen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder
Schäden die in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fallen. Die Beschädigung durch Dritte, Baufeuchtigkeit, Witterungsverhältnisse, Risse in den Untergründen, arbeitende
Untergrundkonstruktionen, Vandalismus oder sonstige von uns nicht zu vertretende Vorkommnisse ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ansonsten gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsfristen.
Schlussbestimmung
Gerichtsstand ist soweit es bei unserem Vertragspartner um einen Vollkaufmann handelt, der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch auch berechtigt am Sitz unseres Vertragspartners Klage zu
erheben.
Sollten einzelne Bestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, oder sollten sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke rausstellen,
so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle dieser Bestimmungen soll dann eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was wir mit dem Vertragspartner vereinbart haben. Sollte eine in
diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffene Regelung nicht durchgeführt werden, so bleibt sie dennoch in Kraft.